Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit kreativlabor butz, Inhaber Stefan Butz, Mannheimer Str. 201, 55543 Bad Kreuznach. Diese Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber und kreativlabor butz die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der bestehenden Gesetze bilden.

I. Geltungsbereich

1. Das PR- und Media-Büro kreativlabor butz erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern keine schriftliche Zustimmung zu ihrer Geltung vorliegt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden.

II. Urheber und Nutzungsrechte

1. Alle von kreativlabor butz erstellten Projekte, Texte, Bilder, Grafiken, Video- und Audio-Beiträge sowie Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Das Urheberrecht an den geschaffenen Werken verbleibt stets bei kreativlabor butz. Übertragen werden nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt das Büro als Urheber oder Inhaber der Verwertungs- oder Nutzungsrechte dem Auftraggeber entsprechende Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

2. Das kreativlabor butz darf die von ihr entwickelten Werbemittel und andere Werke in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.

3. Das kreativlabor butz ist nicht verpflichtet, editierbare Originaldateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten. Hat das kreativlabor butz dem Auftraggeber editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von kreativlabor butz geändert werden. Jede Nachahmung, jede Kopie – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Vereinbarung berechtigt das kreativlabor butz, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4. Die Werbemittel und Werke von kreativlabor butz dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.

5. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Mit der Zahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden.

6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und Mehrfachnutzungen bedürfen der Einwilligung von kreativlabor butz. Sie sind gesondert zu vergüten.

7. Über Art und Umfang der Nutzung steht kreativlabor butz ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Auftraggeber zu.

III. Honorar und Zahlungsbedingungen

1. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von kreativlabor butz. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Erstellung von Entwürfen, Texten und sonstigen Tätigkeiten, die von kreativlabor butz für den Auftraggeber erbracht werden, honorarpflichtig.

2. Die Honorare sind bei Abnahme der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Die vereinbarten Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

3. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann das kreativlabor butz angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

4. Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum von kreativlabor butz. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei kreativlabor butz.

IV. Zusatzleistungen

1. Die Änderung oder Schaffung neuer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

2. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

3. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden vom Auftraggeber übernommen. Ausgenommen davon ist das erste unverbindliche Gespräch mit dem Auftraggeber im Umkreis bis 100 km um Bad Kreuznach.

V. Originale

1. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an kreativlabor butz zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen stets auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

VI. Korrektur und Produktionsüberwachung

1. Die Endfassungen von Texten, Bildern, Grafiken, Film- und Audio-Beiträgen sowie Konzepten und anderen Projekten werden vom Auftraggeber grundsätzlich schriftlich freigegeben. Mit der Genehmigung von Texten, Bildern, etc. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Werkes. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an kreativlabor butz, stellt er kreativlabor butz von der Haftung frei.

2. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.

VII. Haftung

1. Eine Haftung für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von kreativlabor butz nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

2. Bei zu bearbeitenden Vorlagen des Auftraggebers haftet das kreativlabor butz nicht für dadurch eventuell entstehende Urheberrechtsverletzungen Dritter. Die Überprüfung des Urheberrechts sowie die Erwirkung der Freigabe für Vorlagen, die auf Werken Dritter beruhen, obliegt allein dem Auftraggeber.

3. Soweit kreativlabor butz auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet das kreativlabor butz nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

4. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet kreativlabor butz dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grobe Fahrlässigkeit.

VIII. Verzug

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die kreativlabor butz die Leistung wesentlich verzögern oder unmöglich machen, hat das kreativlabor butz nicht zu vertreten. Entsprechende Ereignisse berechtigen das kreativlabor butz, die Leistung um die Dauer der Verzögerung später zu erbringen.

2. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist kreativlabor butz berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

IX. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

1. Alle Vereinbarungen, die zwischen kreativlabor butz und dem Auftraggeber zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst.

2. Erweist sich eine Regelung dieser Bedingungen als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In solchen Fällen werden die Vertragspartner die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommen.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Bad Kreuznach, Deutschland, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Bad Kreuznach, den 02. April 2007